Rauchmelder werden vorgeschrieben Brandschutzmaßnahmen im Bestand13.10.2008 09:15 In gewerblich genutzten Objekten sind Rauchmelder schon seit langem montiert. In Wohnungen fehlt dieser Schutz in Deutschland bislang meist, was dazu führt, dass hier die meisten Verletzungen und Todesfälle entstehen.
den Landesbauordnungen von Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bereits vorgeschrieben. In anderen Bundesländern sind in Kürze entsprechende Vorschriften zu erwarten. Deshalb werden Rauchmelder auch für private Vermieter immer wichtiger und auf absehbare Zeit zur Grundausstattung von Häusern und Wohnungen gehören. Mit Kauf und Montage der Geräte ist es allerdings nicht getan, denn die kleinen Lebensretter müssen regelmäßig gewartet werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Beschaffung, Montage und Wartung der Rauchmelder als Einheit betrachtet werden muss, weil nur so eine lückenlose Dokumentation der Erfüllung der Landesbauvorschriften bei geringstem finanziellen Aufwand möglich ist und bei Schäden oder Reklamationen eine klare Zuordnung gelingt.
Gerätebeschaffung
Beim Kauf der Geräte ist darauf zu achten, dass nur zertifizierte, also mit Prüfsiegeln versehene, Geräte angeschafft werden. Das VDS-Siegel (Verband der Sachversicherer) ist hierbei der Beweis, dass das Gerät die Anforderungen der DIN EN 14676 erfüllt. Viele Rauchmelder werden in Fernost in großen Stückzahlen produziert und in Deutschland vertrieben. Die Anbieter sind häufig reine Händler und verfügen über keinerlei Montage- und Wartungsorganisation, so dass der Käufer die Geräte zwar günstig einkauft, aber für Montage und Wartung selbst sorgen muss.
Wartung
Bei den jährlichen Wartungsarbeiten muss geprüft werden, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Bei guten Geräten wird nicht nur ein Batterietest durchgeführt, sondern durch die Einführung eines Stiftes in die Rauchkammer die Funktionstüchtigkeit der Elektronik überprüft.
Rauchmelderservice mit der Heizkostenablesung
Diese von Kalorimeta entwickelte Befestigungsart erlaubt es, die Rauchmelderwartung so zügig durchzuführen, dass sie mit der Ablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern verbunden werden kann. Dadurch ist nur ein einmaliger Zutritt zur Wohnung notwendig und die Fahrtkosten können im Rahmen der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Lückenlose Dokumentation
Die Rauchmelder von Kalorimeta sind für eine eindeutige Zuordnung des Rauchmelders mit einem Strichcode versehen. Mit einem mobilen Datenerfassungssystem werden die Heizkostenverteiler ausgelesen, die Ablesequittung für den Nutzer ausgedruckt und so die Wartung der Rauchmelder dokumentiert. Der Nutzer unterschreibt die Quittung, so dass der Vermieter einen Beweis für die durchgeführte Wartung hat. Beim Übertragen der Ablesewerte der Heizkostenverteiler in den zentralen Rechner werden automatisch Briefe an den Nutzer bzw. den Eigentümer verschickt. Diese durchgängige Transparenz kann positive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bzw. auf die Höhe der Versicherungsprämien haben.
Umlagefähigkeit von Geräten und Service
Die Rauchmelder können gekauft oder gemietet werden. Beim Kauf handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme, die mit elf Prozent der Kaufsumme auf die jährliche Kaltmiete aufgeschlagen werden kann. Mietkosten sind nach aktuellem Rechtsstand nicht umlegbar. Die Wartungskosten wiederum können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt werden. Bei Geschäftsmodellen, bei denen die Geräte kostenfrei abgegeben werden und der Anbieter lediglich Wartungskosten verlangt, ist davon auszugehen, dass das Argument des Mieterbundes, es handele sich „bei einem Teil der Wartungskosten um versteckte Finanzierungskosten“, nicht zu entkräften ist
Quelle: Kalorimeta
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