27.06.2012 08:00BERLIN. Wer ein Schlüsselfertighaus kauft, der muss dazu einen Vertrag unterzeichnen. Diese Verträge können zwischen Bauunternehmer und Käufer frei ausgehandelt werden. Schlüsselfertiganbieter wissen diese Vertragsgestaltungsfreiheit zu nutzen und legen viele Details ungenau und zu ihren Gunsten fest. Der Laie, der Bauherr, tut deshalb gut daran, den Vertrag vor Unterzeichnung vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Ein Klassiker unter den Problemen ist die Grundstücksgröße. Da Bauträger in der Regel nicht ein einzelnes, sondern meist mehrere Häuser nebeneinander gleichzeitig bauen, werden die Grundstücksgrenzen oft erst nach der Fertigstellung markiert.
Folglich sind auch in vielen Verträgen die Grundstücksgrößen nur ungenau angegeben. Darauf sollte sich der Bauherr nicht einlassen. Er muss im Vertrag auf exakten Angaben bestehen und diese später auch überprüfen, sonst bleibt er unter Umständen auf einem kleineren Grundstück sitzen als beim Kauf angenommen.
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www.vpb.de.