26.06.2012 08:00BERLIN. Wer ein Schlüsselfertighaus kauft, der unterschreibt dazu einen Vertrag. Bestandteile dieses Vertrags sind das sogenannte Bau- und Leistungsverzeichnis sowie der Zahlungsplan. Die meisten Bauträger, so die Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) verpflichten den Käufer mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorleistungen. Das ist nicht ungefährlich. Wird nämlich der Bauunternehmer insolvent, bleibt der Bauherr nicht nur auf dem unfertigen Haus sitzen, sondern er verliert außerdem noch das bereits im Voraus bezahlte Geld. Damit das nicht passiert, sollte der Zahlungsplan immer dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Das muss bereits bei Vertragsabschluss genau festgelegt werden. Üblich sind Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Der Rest sollte auf keinen Fall vor der endgültigen, für den Bauherrn zufriedenstellenden Rohbauabnahme bezahlt werden. Unseriös, so der VPB, sind alle Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr bekommt dafür keinerlei Gegenwert. Nicht einmal das Grundstück, denn das geht in der Regel erst nach Zahlung der letzten Rate an ihn über.
Weitere Informationen unter
www.vpb.de.