Immobilienbewertungen
Methoden und Kosten

Immobilienbewertungen


27.07.2022 09:05
Ob bei Schenkung, Erbschaft, Scheidung oder einem geplanten Verkauf – die Wertermittlung einer Immobilie kann in verschiedenen Fällen wichtig sein. Doch welche Möglichkeiten gibt es, seine Immobilie bewerten zu lassen? Wir stellen die gängigsten Verfahren vor und gehen auf die Kosten ein.

Wann macht eine Immobilienbewertung Sinn?


In manchen Situationen ist es unabdingbar, genau zu wissen, was die eigene Immobilie wert ist. Etwa dann, wenn man diese verkaufen möchte oder es zu einer Scheidung kommt. Auch bei einem Eigentümerwechsel oder schlichtweg um eine allgemeine Vermögensübersicht zu haben, kann es sinnvoll sein, einen fachkundigen Sachverständigen einzuberufen. Dieser ist bestens mit der Immobilienbewertung vertraut und weiß, welche einzelnen Faktoren berücksichtigt werden müssen. Bei einer Bewertung nach eigenen Wertmaßstäben besteht die Gefahr, dass durch es massive Fehleinschätzungen zu hohen finanziellen Verlusten kommt. Ein seriöser Fachmann für die Immobilienbewertung in Köln kann Klarheit schaffen.

Methoden zur Bewertung einer Immobilie


Um ein erfolgreicher Immobilienmakler werden zu können, muss man ein Gespür für die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt haben. Das gleiche trifft auf Firmen zu, welche sich auf die Bewertung von Immobilien spezialisiert haben. Neben der aktuellen Marktsituation spielen auch die Lage der Immobilie, die Bauweise, die Bausubstanz sowie ein eventueller Modernisierungs- und Sanierungsbedarf eine Rolle. Soll eine Gewerbeimmobilie oder ein vermietetes Objekt bewertet werden, ist ebenso entscheidend, welche Erträge mit der Immobilie erwirtschaftet werden können.

Dem professionellen Gutachter stehen verschiedene Methoden zur Wertermittlung zur Verfügung:
  • Das Vergleichswertverfahren: Bei dieser Methode werden die erzielten Kaufpreise vergleichbarer Immobilien genutzt. Aus diesen wird der Wert des zu schätzenden Hauses abgeleitet. Für diesen Vergleich sind insbesondere Lage, Größe und Baujahr entscheidend.
  • Das Sachwertverfahren: Hierbei werden vor allem die bei der Herstellung angefallenen Baukosten berücksichtigt. Dem Bodenwert und dem Gebäudewert kommt dabei die meiste Bedeutung zu. Angewandt wird das Sachwertverfahren in der Regel bei selbstgenutzten Immobilien.
  • Das Ertragswertverfahren: Beim Ertragswertverfahren kommt es auf die Mieterträge einer Immobilie an. Wichtige Kriterien sind die Wohnfläche sowie der Mietpreis pro Quadratmeter. Diese Methode nutzen Sachverständige gerne bei Mietobjekten.


Wie viel kostet eine Immobilienbewertung?


Da es verschiedene Formen von Wertgutachten gibt, können die Kosten stark variieren. Daher ist es wichtig, im Vorfeld zu klären, welche Art von Gutachten benötigt wird.
Das Kurzgutachten liefert eine Orientierung zur Wertbestimmung:
  • vereinfachte Form der Hausbewertung
  • wertrelevante Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Lagepläne und Wohnflächenberechnungen fließen nicht in die Bewertung ein
  • wird eingesetzt beim Immobilienkauf und -verkauf, bei Scheidung und Erbschaft ohne Rechtsstreit

Das Vollgutachten für offizielle Anlässe und Rechtsstreitigkeiten:
  • wird auch Verkehrswertgutachten genannt
  • ist das umfangreichste Gutachten und berücksichtigt alle wertrelevanten Unterlagen
  • wird eingesetzt bei Zwangsversteigerungen, bei Scheidung und Erbschaft mit Rechtsstreit, zur Überprüfung der angesetzten Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer, zur Feststellung von Betriebsvermögen und zur Aufdeckung stiller Reserven bei der Betriebsauflösung


Für ein umfangreiches Verkehrswertgutachten können durchschnittlich folgende Kosten anfallen:
  • 1.600 Euro bei Eigentumswohnungen
  • 1.800 bei Einfamilienhäusern, Reihenend- oder Reihenmittelhäusern sowie Doppelhaushälften
  • 1.900 Euro bei Zweifamilienhäusern
  • 2.200 Euro bei Wohnhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten


Bei einem Kurzgutachten sind die Kosten geringer:
  • 900 Euro bei Eigentumswohnungen
  • Euro bei Einfamilienhäusern, Reihenend- oder Reihenmittelhäusern sowie Doppelhaushälften
  • 1.100 Euro bei Zweifamilienhäusern
  • 1.200 Euro bei Wohnhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten
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